Bereitstellung von Diensten für Menschen mit Behinderungen

Richtlinie für den zugänglichen Kundendienst
LifeWorks Kanada Ltd. („LifeWorks“) hat sich verpflichtet, allen Kunden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, in hervorragender Weise zu dienen. Die untenstehende Richtlinie ist unser Plan, um sicherzustellen, dass alle Interaktionen zwischen LifeWorks und Mitgliedern der Öffentlichkeit rücksichtsvoll und einladend für Menschen mit Behinderungen sind.

Wenn Sie eine Erfahrung gemacht haben, die Sie gerne teilen möchten, oder Vorschläge haben, wie LifeWorks die Zugänglichkeit verbessern könnte, zögern Sie bitte nicht, dem unten beschriebenen Rückmeldeverfahren zu folgen.

Hilfsgeräte
Wir werden dafür sorgen, dass das Personal geschult und mit verschiedenen Hilfsmitteln vertraut ist, die von Kunden mit Behinderungen beim Zugang zu unseren Diensten verwendet werden können. 

Kommunikation
Wir werden mit Menschen mit Behinderungen einen Kommunikationsaustausch pflegen, der ihre Behinderung berücksichtigt. 

Assistenztiere
Wir heißen Menschen mit Behinderungen und ihre Assistenztiere willkommen. Assistenztiere sind in den öffentlich zugänglichen Teilen unseres Geländes erlaubt. 

Hilfspersonen
Eine Person mit einer Behinderung, die von einer Hilfsperson begleitet wird, kann sich von dieser Person auf unserem Gelände begleiten lassen.

Meldung einer Vorübergehenden Unterbrechung
Im Falle einer geplanten oder unerwarteten Unterbrechung der Dienste oder Einrichtungen für Kunden mit Behinderungen wird LifeWorks die Kunden umgehend benachrichtigen. Diese deutlich ausgehängte Mitteilung enthält Informationen über den Grund für die Unterbrechung, die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung und eine Beschreibung alternativer Einrichtungen oder Dienste, sofern verfügbar.

Die Mitteilung wird auf der Website von LifeWorks und, falls erforderlich, an einer betroffenen Stelle veröffentlicht.

Fortbildungsmaßnahmen
LifeWorks bietet Zugänglichkeitsschulungen für alle Mitarbeiter, einschließlich der Personen, die an der Entwicklung von Richtlinien, Plänen, Vorgehensweisen und Verfahren im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Dienste beteiligt sind.

Diese Schulungen werden den Mitarbeitern als Teil der Ausbildung für Neueinstellungen angeboten.

 

Diese Schulungen umfassen Folgendes:

  • Einen Überblick über das anwendbare Recht und die Anforderungen an den Kundendienst
  • Richtlinie für den zugänglichen Kundendienst von LifeWorks
  • Wie man mit Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen interagiert und kommuniziert
  • Wie man mit Menschen mit Behinderungen interagiert, die ein Hilfsmittel benutzen oder die Hilfe eines Assistenztieres oder einer Hilfsperson benötigen
  • Wie man Hilfsgeräte verwendet, die vor Ort oder anderweitig verfügbar sind und die bei der Bereitstellung von Gütern oder Diensten für Menschen mit Behinderungen helfen können
  • Was gemacht werden sollte, wenn eine Person mit einer Behinderung Schwierigkeiten beim Zugang zu den Diensten von LifeWorks hat

Das Personal wird auch geschult, wenn Änderungen an dieser Richtlinie vorgenommen werden.

 

Rückmeldeverfahren
Kunden, die eine Rückmeldung zur Art und Weise geben möchten, wie LifeWorks Dienste für Menschen mit Behinderungen bereitstellt, können den Kundendienst an jedem Standort von LifeWorks anrufen oder unsere Website unter LifeWorks.com besuchen, um Ihre Kommentare elektronisch zu übermitteln.

Alle Rückmeldungen werden an die Personalabteilung weitergeleitet. Kunden können erwarten, innerhalb von 3 Werktagen eine Antwort zu erhalten. Beschwerden werden gemäß den Beschwerdeverfahren unserer Organisation behandelt.

LifeWorks wird dieses Dokument auf Anfrage in einem zugänglichen Format oder mit Kommunikationsunterstützung zur Verfügung stellen. Wir werden uns mit der Person, die die Anfrage stellt, beraten, um die Eignung des Formats oder der Kommunikationsunterstützung zu bestimmen. Wir werden das zugängliche Format rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen.

 

Mehrjähriger Plan zur Zugänglichkeit
Dieser Plan zur Zugänglichkeit 2016-21 umreißt die Richtlinien und Maßnahmen, die LifeWorks Canada Ltd. („LifeWorks“) einführen wird, um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. 

LifeWorks hat eine separate Richtlinie für den zugänglichen Kundendienst erstellt, in der unser Plan dargelegt wird, mit dem sichergestellt werden soll, dass alle Interaktionen zwischen LifeWorks und Mitgliedern der Öffentlichkeit rücksichtsvoll und einladend für Menschen mit Behinderungen sind.

Unsere Richtlinie für den zugänglichen Kundendienst beschreibt die LifeWorks-Schulungen für Mitarbeiter, die Verfahren im Falle vorübergehender Dienstunterbrechungen sowie Rückmeldeverfahren.

Verpflichtungserklärung
LifeWorks setzt sich dafür ein, alle Menschen so zu behandeln, dass sie ihre Würde und Unabhängigkeit bewahren können. Wir glauben an Integration und Chancengleichheit. Wir verpflichten uns, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen rechtzeitig zu erfüllen, und werden dies tun, indem wir Hindernisse für die Zugänglichkeit vorbeugen und beseitigen und die Anforderungen an die Zugänglichkeit nach geltendem Recht erfüllen. 

Zugängliche Informationen für Notfälle
LifeWorks hat sich verpflichtet, Kunden und Auftraggebern auf Anfrage öffentlich zugängliche Notfallinformationen in zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellen wir Mitarbeitern mit Behinderungen bei Bedarf individuelle Notfallinformationen zur Verfügung. 

Information und Kommunikation
LifeWorks setzt sich dafür ein, die Kommunikationsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu erfüllen. Wir werden Rückmeldungen von Menschen mit Behinderungen erhalten, um festzustellen, ob ihre Informations- und Kommunikationsbedürfnisse erfüllt werden.  Wir werden rechtzeitig auf alle Anfragen reagieren, um öffentlich zugängliche Informationen zugänglich zu machen.

Seit Anfang 2017 hat sich LifeWorks verpflichtet, die Anmeldeseiten seiner Webseiten in Übereinstimmung mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0, Stufe A zu gestalten.  LifeWorks beabsichtigt, vor Ende 2017 zu validieren, dass alle seine nach außen gerichteten Webseiten und Inhalte den WCAG 2.0, Stufe A entsprechen. 

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Intranet-Inhalte (auf die über ein Portal zugegriffen wird) den WCAG 2.0 Stufe A entsprechen müssen. Derzeit entsprechen nicht alle Webinhalte innerhalb des LifeWorks.com-Portals den WCAG 2.0 Stufe A. Wir bemühen uns jedoch weiterhin, die Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit von LifeWorks zu verbessern und halten uns an viele Standards für die Barrierefreiheit und Richtlinien. Wir haben die Initiative ergriffen und verwenden Alt-Tags, Audio-Tipps und Transkriptionen, um Menschen mit Behinderungen zu helfen. Auch in Zukunft werden wir kontinuierlich nach Lösungen suchen, um unseren Nutzern ein besseres Gesamterlebnis zu bieten.

LifeWorks hat dafür gesorgt, dass die bestehenden Rückmeldeverfahren für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, indem ein Link zur Barrierefreiheit in der Fußzeile aller extern zugänglichen Webinhalte eingefügt wurde.

LifeWorks beabsichtigt, alle Websites und Inhalte bis 2021 mit den WCAG 2.0, Stufe AA konform zu machen. 

Beschäftigung
LifeWorks setzt sich für faire und zugängliche Beschäftigungspraktiken ein.

Wir informieren die Öffentlichkeit und das Personal darüber, dass bei LifeWorks während der Einstellungs- und Beurteilungsprozesse und bei der Einstellung, Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.  Wir bitten die Kandidatinnen und Kandidaten, uns mitzuteilen, wie LifeWorks ihre Teilnahme an diesen Prozessen unterstützen könnte, und informieren, dass wir mit den Kandidatinnen und Kandidaten zusammenarbeiten werden, um sicherzustellen, dass alle geplanten Interviews zugänglich sind und eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.  

LifeWorks arbeitet mit Personen zusammen, die nach einer behinderungsbedingten Abwesenheit Unterkunftspläne oder Pläne zur Rückkehr an ihren Arbeitsplatz benötigen.

LifeWorks hat:

  • unsere Prozesse für individuelle Unterbringungspläne und Pläne zur Rückkehr zur Arbeit dokumentiert.
  • die Zugänglichkeit unserer Prozesse für Leistungsmanagement, Karriereentwicklung und Personalumschichtung überprüft.

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